***Ratgeber***
Schon vor längerer Zeit hatte Brooklyn ein Glas Wasser umgeschüttet und natürlich genau in die Tastatur meines Laptops. Zum Glück waren nur einige Buchstaben nicht mehr bedienbar und dank einer externen Tastatur konnte ich bisher trotzdem weiterarbeiten. Als ich vergangenes Wochenende auf der ProductBloggerlounge bei Jenny in Paderborn war, hat mein Mann still und heimlich einen neuen Laptop bestellt. Wie coooool….
Und weil er weiß, dass ich diese Ausgabe auch bei meiner Steuererklärung geltend machen kann wurde er auf meinen Namen bestellt. Da viele gar nicht wissen, was man als Bloggerin alles absetzen kann, wollte ich hiermit gleich die Gelegenheit ergreifen und aufzählen, was ich bisher so alles angegeben hatte und auch vom Finanzamt bewilligt bekam. Hier erklärt es sich natürlich auch von selbst, dass Blogger hierfür ein Gewerbe angemeldet haben und im Folgejahr eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erstellen. Was jeder Blogger dabei beim Finanzamt als Einnahme angeben muß ist von Fall zu Fall anders, hier sollte sich jeder selbst bei seinem zuständigen Finanzamt erkundigen. Einige müssen Produkte selbst angeben, manche dürfen vom jeweiligen Wert prozentual etwas abziehen und wieder andere brauchen nur Geldeinnahmen angeben.
Abziehen kann man alles, was die Bloggerei betrifft: Die Kosten für das webhosting, Visitenkarten, Druckerpatronen, Bürobedarf, Telefon usw. Und natürlich den neuen Laptop, eine neue DigiCam und das Equipment dazu wie Speicherkarte, Filter, Laptoptasche usw. Wer Gewinnspiele auf eigene Kosten veranstaltet kann auch die Kosten hierfür mit angeben: Wert der verlosten Produkte und die Portokosten (Verschicken der Preise).
Wer wie ich auch mal auf Blogger-Events geht kann die Reisekosten angeben (Bahnticket, Benzingeld o.ä.) und dazu den Verpflegungsmehraufwand (bis 24 Stunden – ab 24 Stunden – Übernachtungspauschalen). Hierzu gibt es Tabellen, in denen man den Wert ablesen kann. Auch die Bewirtungskosten können angegeben werden – wenn ihr abends zum Essen geht oder nachmittags ins Cafe.
Weiterhin können auch evtl. Zuzahlungen angegeben werden: als amazon-Tester bekommt man ja oft Produkte gegen kleines Geld, das alles zusammenrechnen und mit in die EÜR als Ausgabe aufnehmen.
Wichtig ist natürlich, dass alle Belege aufgehoben werden. Auf Nachfrage des Finanzamtes müssen diese auch vorgelegt werden. Ich hatte in meinen 3 Jahren, die ich mein Gewerbe jetzt habe, bisher einmal auf Verlangen die Bewirtungskosten und die Zuzahlungs-Belege vorlegen müssen.
Hallo Christa,
danke für deine Zusammenfassung! Es gibt noch soviel das ich nicht notiert habe. Auf jeden Fall weiß ich, dass ich demnächst mehr auf Events gehen werde. Aber nur solche, die auch mehr Bloggerfreundschaften und Come Together als Ziel haben.
Natürlich wieder auf die Lounge!
War schön dich wieder zu sehen!
Liebe Grüße,
Alex.
Gerne, sicher gibt es noch viel mehr…
Fand das Event bzw. das Miteinander auch ganz toll… gerne bin ich im nächsten Jahr wieder dabei.
LG
Hallo Christa,
vielen Dank für deine Tipps! Ich setze auch schon seit ein paar Jahren vieles für meinen Blog ab und das Finanzamt hat alles genehmigt 😉
Liebe Grüße
Erdbeerchens Testwelt
Super, oft denkt man an die einfachsten Sachen nicht…Schön, wenn ich noch einige Tipps geben konnte
Oh, das mit den Reisekosten wußte ich noch nicht. Ich werde mich mal weiter damit befassen weil ich demnächst auch auf so ein Bloggertreffen fahre.
Danke für die Tipps
Hallo Christa,
das habe ich alles nicht gewusst und noch nie etwas angegeben. Aber wenn man es sich richtig überlegt, steckt man schon gut Geld ins Bloggen, schon allein für die Website.
Danke für die vielen guten Tipps
Sabine
Danke für die Tipps! Was man alles von der Steuer absetzen kann ist ja toll! Demnach hebe ich mal alle Belege in Zukunft auf, vielleicht ist ja doch manchmal noch was zurückzuholen!